Bruchteilversicherung

Bruchteilversicherung
mögliche Versicherungsform bei der  Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung sowie  Leitungswasserversicherung größerer Warenlager, bei der ein Bruchteil des Gesamtwerts versichert wird. Der Bruchteil (meist zwischen 5 und 25 Prozent) bildet die Höchstgrenze der Entschädigung, bis zu der der Versicherer jeden Schaden voll ersetzt, vorausgesetzt, dass im Schadenfall der Gesamtwert der versicherten Sachen nicht höher ist als die Summe, von der der Bruchteil berechnet ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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